Die Errichtung eines jeden Bauwerkes ist, abgesehen von wenigen Ausnahmen, durch das zuständige Baurechtsamt zu genehmigen. Unter diese Genehmigungspflicht fallen auch Biogasanlagen, die zur Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie oder auch zur Gasaufbereitung errichtet werden. Im Laufe des Genehmigungsverfahren werden alle relevanten Auswirkungen und Hintergründe geprüft, u.a.:
- Herkunft und Anforderungen an die Einsatzstoffe
- Angaben zur Gasverwertung
- Nachweis der Gärrestlagerkapazität
- Angaben zu den Emissionen und Immissionen, die durch die Anlage hervorgerufen werden
- Darstellung zur Einhaltung der wasserwirtschaftlichen Anforderungen